Zwangspaß

Zwangspaß

Zwangspaß, ein Paß, mittels dessen jemandem von der Polizei unter Androhung von Strafe vorgeschrieben wird, sich auf einem bestimmten Wege (gebundene Marschroute) an einen bestimmten Ort zu begeben und sich dort bei der Behörde zu melden. Meist dienen jetzt die Z. zur Beförderung bestrafter Personen in die Heimat.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zwangspaß — Zwangspaß, s. Paß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reiseroute — (Zwangspaß), s. Paß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Marschroute — Marschroute, gebundene, s. Zwangspaß …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Paß — (frz. passeport), eine von Polizeibehörden ausgefertigte Reiselegitimation. Das Gesetz vom 12. Okt. 1867 hat für Deutschland den Paßzwang beseitigt; doch bedient man sich gern zur Legitimation der für je ein Jahr ausgestellten Paßkarten. (S. auch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reiseroute — Reiseroute, s.v.w. Zwangspaß …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”